Teilnahmebedingungen

1. Programm und Shop Betreiber

Das „LE CLUB“ Programm wird von der Volvo Group Trucks Central Europe GmbH, Oskar-Messter-Straße 20, 85737 Ismaning (im Folgenden „Anbieter“) angeboten und betrieben.

Bei dem LE CLUB Programm handelt es sich um ein Mehrwert- und Prämienprogramm (im folgenden „Kundenbindungsprogramm“) des Anbieters, welches sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richtet (im Folgenden „Unternehmer“), die bei teilnehmenden Händlern in Deutschland Produkte der Marke Renault Trucks zur Eigennutzung erwerben.

Die Nutzung des Kundenbindungsprogramm LE CLUB unterliegt diesen Teilnahmebedingungen.

Innerhalb des LE CLUB Programms werden unter dem Menüpunkt „Prämienshop“ Mehrwerte und Prämien angeboten. Nur dort können die im Rahmen des LE CLUB Programms gesammelten Punkte gegen entsprechende Mehrwerte und Prämien eingelöst werden. Der Anbieter ist dabei nur für die Präsentation möglicher Mehrwerte und Prämien verantwortlich. Beim Einlösen der Punkte gegen Mehrwerte und Prämien wird jeweils ein gesonderter Vertrag betreffend dem Erwerb des Mehrwertes und oder der Prämie zwischen dem Teilnehmer des Programms und der Goldmarie & Friends GmbH, Kazmairstr. 60, 80339 München (im Folgenden „Goldmarie & Friends“) geschlossen, für den die Regeln von Goldmarie & Friends gelten.

2. Teilnahmeberechtigung, Zustandekommen und Dauer des Nutzungsvertrags

2.1. Teilnahmeberechtigung und -voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt an LE CLUB sind ausschließlich Unternehmer, die Ihren Sitz (Hauptsitz) in Deutschland haben. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am LE CLUB besteht nicht.

Die Teilnahme am LE CLUB Programm ist kostenfrei und für jeden Unternehmer jeweils nur einmal möglich.

Von der Teilnahme an LE CLUB sind die Presse, Distributoren, private Partner von Renault Trucks und Unternehmer, deren interne Richtlinie die Teilnahme an solchen Kundenbindungsprogramm ausschließen, ausgeschlossen.

2.2. Zustandekommen und Dauer des Teilnahmevertrags

Für die Teilnahme an LE CLUB ist eine Registrierung beim Anbieter unter dessen Webseite https://leclub.renault-trucks.de erforderlich. Im Rahmen des Registrierungsprozesses sind sämtliche Registrierungsdaten (die mit einem * als Pflichtfeld markierten Felder) vollständig und zutreffend anzugeben. Dazu gehört auch die Festlegung der Zugangsdaten.

Die Anmeldung muss durch eine Person vorgenommen werden, die mindestens 18 Jahre alt ist und die dazu berechtigt ist, im Namen und mit Wirkung für den Unternehmer zu handeln, dies kann auch der Unternehmer selbst sein (im Folgenden „Ansprechpartner“). Die genannte Person muss mit ihrer Nennung als Ansprechpartner einverstanden sein. Die vertretungsberechtigte Person wird zudem als Ansprechperson des Unternehmers im Rahmen des LE CLUB Programms hinterlegt.

Mit dem Abschluss der Registrierung gibt der Unternehmer ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags zur Teilnahme am LE CLUB Programm (nachfolgend „Teilnahmevertrag“) ab. Damit bestätigt der Unternehmer auch, dass er die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, dass alle im Rahmen der Registrierung getätigten Angaben richtig und vollständig sind. Weiter bestätigt der Unternehmer, dass er diesen Teilnahmebedingungen zustimmt.

Nach erfolgter Registrierung erhält der Ansprechpartner des Unternehmers eine automatische E-Mail von dem Anbieter an die in der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse. Diese E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebots auf Abschluss eines Teilnahmevertrags dar, sondern dient nur der Verifikation seiner E-Mail-Adresse (Double-Opt-In-Verfahren). Der Ansprechpartner des Unternehmers muss den in der E-Mail enthaltenen Link binnen 48 Stunden anklicken, damit seine E-Mail-Adresse verifiziert ist und das Angebot auf Vertragsschluss seitens des Anbieters in Folge geprüft werden kann.

Dem Anbieter steht es frei, dieses Angebot in Folge anzunehmen. Der Anbieter überprüft dabei insbesondere, ob die Teilnahmebedingungen gemäß Ziffer 2.1 erfüllt sind. Die Überprüfung, ob der Unternehmer gemäß Ziffer 2.1. zur Teilnahme an dem LE CLUB Programm berechtigt ist, erfolgt anhand der Registrierungsdaten des Unternehmers. Sollten die Registrierungsdaten des Unternehmers nicht ausreichen, um die Berechtigung zur Teilnahme gemäß Ziffer 2.1. überprüfen zu können, ist der Anbieter dazu berechtigt, zusätzliche Belege für den Nachweis der Teilnahmeberechtigung von dem Unternehmer anzufordern.

Der Anbieter nimmt das Angebot des Unternehmers durch Freischaltung des Benutzerkontos unter https://leclub.renault-trucks.de an. Der Unternehmer wird per E-Mail, unmittelbar nach erfolgter Freischaltung, über die Freischaltung seines Benutzerkontos informiert. Der Teilnehmer kann sich dann mit den von ihm gewählten Zugangsdaten unter https://leclub.renault-trucks.de einloggen.

Wird das Angebot des Unternehmers zur Teilnahme nicht innerhalb von zwei Wochen nach Verifizierung der E-Mail-Adresse durch den Anbieter angenommen, gilt das Angebot als abgelehnt. Ein Teilnahmevertrag kommt dann nicht zustande

Kommt ein Teilnahmevertrag zustande, läuft dieser auf unbestimmte Zeit. Er kann nach den Regelungen in Ziffer 8 gekündigt werden.

Mit Abschluss des Nutzungsvertrags wird der Unternehmer (im Folgenden „Teilnehmer“) zum Teilnehmer am LE CLUB Programm und kann Punkte sammeln und einlösen.

3. Pflichten des Anbieters und Nutzung des Programms

Der Anbieter verwaltet für den Teilnehmer sämtliche LE CLUB Punkte, die der Teilnehmer von teilnehmenden Vertragshändlern oder dem Anbieter erhält.

Die Nutzung des LE CLUB Programms ist nur über die vom Anbieter bereitgestellte Webseite https://leclub.renault-trucks.de möglich. Der Anbieter schuldet dem Teilnehmer keine ununterbrochene und störungsfreie Nutzung der zuvor genannten Webseite.

Nutzt der Teilnehmer die Möglichkeit des Punkteeinlösens in seinem Benutzerkonto und entscheidet sich im Prämienshop zur verbindlichen Bestellung eines Mehrwerts oder einer Prämie, ist der Anbieter verpflichtet, Goldmarie & Friends als dem diesbezüglichen Vertragspartner für den Eigentumserwerb und der Lieferung des Mehrwerts oder der Prämie die für die Auslieferung erforderlichen Informationen (Mehrwert und/oder Prämie, Höhe der eingelösten Punkte, Namen und die Adresse des Teilnehmers) mitzuteilen.

4. Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, seine Login-Daten für sein Benutzerkonto vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff durch Dritte zu schützten.

Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet unverzüglich den Anbieter zu informieren, wenn er den Verdacht hat, dass ein Dritter Kenntnis von seinem Passwort für das LE CLUB Programm Benutzerkonto hat. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung hierüber entstehen, haftet der Anbieter nur im Rahmen der Ziffer 9 dieser Teilnahmebedingungen.

Der Teilnehmer ist alleine dafür verantwortlich, die Voraussetzungen zur Teilnahme am LE CLUB Programm aufrecht zu erhalten. Das gilt insbesondere auch für die erforderliche Hardware, die erforderliche Software (Internet-Browser) und die Verbindung zum Internet.

Sollte die angegebene Ansprechperson nicht mehr dazu berechtigt sein, im Namen und mit Wirkung für den Teilnehmer zu handeln, muss der Teilnehmer diese unverzüglich löschen und eine neue Ansprechperson hinterlegen. Auch die neue Ansprechperson muss die unter Ziffer 2.2 genannten Anforderungen erfüllen. Sollte eine Änderung der Ansprechperson nicht möglich sein, teilt der Teilnehmer dem Anbieter dies unverzüglich mit.

Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet die bei der Registrierung angegebenen Daten in seinem Benutzerkonto stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Sollte der Teilnehmer die Aktualisierung nicht selbst vornehmen könne, muss dieser den Anbieter unverzüglich über die Änderung der Daten informieren und ggf. nachweisen. Der Anbieter aktualisiert dann die Daten für den Teilnehmer.

Ferner ist der Teilnehmer dazu verpflichtet, das LE CLUB Programm sachgerecht zu nutzen. In diesem Zusammenhang ist der Teilnehmer insbesondere dazu verpflichtet, sämtliche Dateien, die er zu dem LE CLUB Programm unter der Internetadresse https://leclub.renault-trucks.de bei der Registrierung hochlädt, zuvor mit einem aktuellen Prüfprogramm auf Viren, Würmer, trojanische Pferde und ähnliche Schadsoftware zu überprüfen und nur Dateien hochzuladen, die frei von Schadsoftware sind. Der Anbieter kann von dem Teilnehmer hochgeladene Dateien, die mit einer Schadsoftware infiziert sind, zur Vermeidung von Schäden löschen.

5. Sammeln von Punkten

5.1. Punktesammeln sowie wertungsrelevante Produkte

Der Teilnehmer kann Punkte sammeln, indem er wertungsrelevante Produkte der Marke Renault Trucks bei teilnehmenden Vertragshändlern in Deutschland kauft oder least. Der Teilnehmer erhält die Punkte für das wertungsrelevante Produkt der Marke Renault Trucks von dem zuvor genannten Vertragshändler (Verkäufer oder Leasinggeber) mit Auslieferung der wertungsrelevanten Produkte.

Auch der Unternehmer, der noch nicht Teilnehmer ist, kann mit Abschluss des unter Ziffer 2. genannten Teilnahmevertrags Punkte sammeln, indem er die Fahrzeugidentifikationsnummer (im Folgenden VIN) des gekauften oder geleasten wertungsrelevanten Produktes der Marke Renault Trucks bei Abschluss des Teilnahmevertrags angibt. Der zuvor genannte Unternehmer erhält die Punkte für das wertungsrelevante Produkt der Marke Renault Trucks von dem zuvor genannten Vertragshändler mit Auslieferung des Fahrzeugs. Das Einlösen der Punkte gemäß Ziffer 6 ist jedoch nicht vor Abschluss des Teilnahmevertrags möglich.

Gemäß Ziffer 5.3 ist ein Sammeln der Punkte nach Ablauf von 36 Monaten nach Auslieferung des wertungsrelevanten Produkts der Marke Renault Trucks durch den Vertragshändler nicht mehr möglich.

Die aktuelle Tabelle zur Punktevergabe für die einzelnen Produkte der Marke Renault Trucks ist im LE CLUB Programm unter dem Menüpunkt „Punkte sammeln“ zu finden.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Gewährung von Punkten für einzelne Produkte jederzeit bezüglich der Höhe der Punkte zu ändern. Gleiches gilt für das Prämien- und Mehrwertangebot und sonstige etwaigen Zusatzleistungen des LE CLUB Programms.

Die Anzahl der mit dem Kauf oder Leasing gesammelten Punkte wird bei jedem Kauf oder Leasing gesondert in dem jeweiligen Vertrag ausgewiesen.

Zudem kann der Teilnehmer Punkte sammeln, indem er andere Unternehmer, die nochnicht LE CLUB Teilnehmer sind, auf Produkte der Marke Renault Trucks aufmerksam macht und diese dann einen Kauf- oder ein Leasingvertrag über wertungsrelevante Produkte bei einem teilnehmenden Vertragshändler abschließen. Damit der diese Empfehlung aussprechende LE CLUB Teilnehmer dafür selbst LE CLUB Punkte erhält, muss er dem anderen Unternehmer einen mit einem persönlichen Empfehlungscode verknüpften Link elektronisch unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben zukommen lassen, über den der andere Unternehmer sich für LE CLUB registriert und einen Nutzungsvertrag abschließt (im Folgenden geworbener Teilnehmer). Der Teilnehmer findet diesen Link unter dem Menüpunkt „Punkte sammeln“ und dort unter dem Menüpunkt „jetzt empfehlen“. Zudem muss der geworbene Teilnehmer wertungsrelevante Produkte der Marke Renault Trucks bei teilnehmenden Vertriebspartnern kaufen oder leasen. Der Teilnehmer erhält von dem Anbieter für den ersten Kauf oder das erste Leasing von Wertungsrelevanten Produkten der Marke Renault Trucks durch den geworbenen Teilnehmer bei einem Teilnehmenden Vertriebspartner dieselbe Punkteanzahl, wie der geworbene Teilnehmer, höchsten jedoch 10.000 Punkte. Der Teilnehmer erhält die Punkte mit Auslieferung der gekauften oder geleasten wertungsrelevanten Produkte der Marke Renault Trucks an den geworbenen Teilnehmer.

Ein LE CLUB Punkt hat einen Gegenwert von 10 EURO-Cent.

5.2. Punkteverwaltung und -stand sowie Einwände gegen den Punktestand

Sämtliche im Rahmen des LE CLUB Programms gesammelten Punkte, werden von dem Anbieter unter dem Benutzerkonto des Teilnehmers verwaltet und angezeigt. Der Teilnehmer kann dort seinen Punktestand jederzeit unter seinem Benutzerkonto und unter dem Menüpunkt „Prämienshop“ einsehen.

Neu gesammelte Punkte des Teilnehmers werden gemäß Ziffer 5.1. automatisch, spätestens zwei (2) Wochen nach Auslieferung des wertungsrelevanten Produkts, unter dem Benutzerkonto des Teilnehmers angezeigt und verwaltet.

Der Teilnehmer wird über seinen aktuellen Punktestand sowie das entsprechende Verfallsdatum (siehe Ziffer 5.3) der Punkte in regelmäßigen Abständen automatisch per E-Mail über die in seinem Benutzerkonto angegeben E-Mail-Adresse informiert.

Etwaige Einwände betreffend die erhaltenen Punkte bzw. nicht erhaltenen Punkte müssen die Teilnehmer unverzüglich, spätestens 4 Wochen nach Auslieferung von wertungsrelevanten Fahrzeugen unter dem jeweiligen Benutzerprofil des Teilnehmers geltend machen. Der Teilnehmer kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des mitgeteilten Punktestands verlangen, in diesem Fall muss der Teilnehmer die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nachweisen.

5.3. Punkteverfall und Stornierung von Punkten

Die im Rahmen des LE CLUB Programms gesammelten Punkte verfallen mit Ablauf des 31.03. eines jeden Kalenderjahres, frühestens jedoch mit Ablauf von 36 Monaten seit Auslieferung des jeweiligen wertungsrelevanten Produktes der Marke Renault Trucks, d.h. sie gehen ersatzlos und unwiderruflich verloren und können insbesondere nicht mehr eingelöst werden. Die unter dem jeweiligen Benutzerkonto verwalteten Punkteanzahl des Teilnehmers wird um die Anzahl der verfallen Punkte reduziert.

Bei Rückgängigmachung (gleich aus welchem Rechtsgrund) eines Vertrags, für den der Teilnehmer LE CLUB Punkte erhielt, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch behalten sich der Anbieter und/oder der jeweilige Vertragshändler das Recht zur Stornierung der in diesem Zusammenhang erhaltenen Punkte vor. Für den Fall der zuvor genannten Stornierung der erhaltenen Punkte wird die Anzahl der unter dem jeweiligen Benutzerkonto verwalteten Punkteanzahl des Teilnehmers um die Anzahl der stornierten Punkte reduziert.

6. Einlösen von Punkten

Die im Rahmen des LE CLUB Programms gesammelten Punkte können ausschließlich online über das Benutzerkonto des Teilnehmers unter dem Menüpunkt „Prämienshop“ eingelöst werden (Login erforderlich). Voraussetzung ist, dass das Punktekonto des Teilnehmers die für den Erwerbe der gewünschten Mehrwerte und/oder Prämie erforderliche Anzahl an Punkten aufweist.

Beim Einlösen der Punkte wird ein gesonderter Vertrag zwischen dem Teilnehmer und Goldmarie & Friends geschlossen, für den die Regeln von Goldmarie & Friends gelten.

Eine Auszahlung der Punkte in Bargeld ist nicht möglich.

Ausschließlich die im Rahmen des LE CLUB Programms gesammelten Punkte können für den Erhalt von Mehrwerten und Prämien eingesetzt werden. Es können keine Punkte zugekauft werden.

Die Anzahl der auf dem jeweiligen Benutzerkonto verwalteten Punkte wird mit jedem Einlösen von Punkten um diejenige Anzahl von Punkten reduziert, die für den Erhalt eines Mehrwert- oder Prämienprodukts eingelöst wurden. Bei dem zuvor genannten Vorgang der Punktereduktion wird die Anzahl der auf dem jeweiligen Benutzerkonto verwalteten Punkte jeweils um die ältesten Punkte reduziert.

7. Steuerliche Aspekte

Eine pauschale Versteuerung durch den Anbieter für Mehrwerte und Prämien nach § 37b EStG ist nicht möglich. Eine etwaige Versteuerung der Mehrwerte und Prämien, z.B. bei privater Nutzung, obliegt damit dem jeweiligen Teilnehmer. Der für die Versteuerung relevante Wert der jeweiligen Mehrwerte und Prämien ist auf den etwaigen Lieferscheinen zu finden.

8. Kündigung, Beendigung und Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

8.1. Kündigung durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann die Teilnahme am LE CLUB Programm jederzeit zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen. Eine Kündigung kann über das Benutzerprofil des LE CLUB Programms erfolgen. Alternativ kann der Teilnehmer seine Kündigung per E-Mail an leclub@renault-trucks.com versenden.

Der Teilnehmer erhält unverzüglich nach Eingang der Kündigung eine Bestätigung des Eingangs der Kündigung per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, die zu dem Benutzerprofil hinterlegt ist. Die Bestätigung enthält das Datum des Endes des Teilnahmevertrags und die Information, dass das Benutzerkonto unverzüglich nach Vertragsende gelöscht wird. Zudem wird der Teilnehmer darauf hingewiesen, dass er mit Löschung des Benutzerkontos alle bis zu diesem Zeitpunkt auf seinem Benutzerkonto vorhandenen, aber noch nicht eingelösten Punkte des LE CLUB Programms unwiderruflich und ohne Anspruch auf Ersatz verliert. Zudem können ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung keine neuen Punkte für das LE CLUB Programm gesammelt werden. Das Sammeln von LE CLUB Punkten ist erst wieder mit neuer Teilnehme an dem LE CLUB Programm möglich.

Das Recht zur Kündigung des Teilnehmers aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

8.2. Kündigung durch den Anbieter

Eine ordentliche Kündigung durch den Anbieter ist nur unter Einhaltung einer angemessenen Frist von mindestens zwei Monaten möglich. Gesammelte Punkte verfallen in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung. Der Kunde kann gesammelte Punkte bis zum Wirksamwerden der Kündigung jederzeit einlösen.

Aus wichtigem Grund ist eine Kündigung durch den Anbieter auch mit sofortiger Wirkung möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer gegen seine Pflichten aus Ziffer 4. verstößt, schwerwiegend gegen wesentliche Teilnahmebedingungen verstößt, das Kundenbindungsprogramm missbraucht oder nachträglich seine Teilnahmeberechtigung entfällt. Die Punkte des betroffenen Teilnehmers verfallen im Einverständnis mit den teilnehmenden Vertriebspartner bei Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ersatzlos.

8.3. Beendigung, Ergänzung, Ersetzung oder Veränderung des LE CLUB Programms

Der Anbieter behält sich vor, das LE CLUB Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und unter angemessener Wahrung der Belange der Teilnehmer, einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.

Für den Fall der Einstellung oder Ersetzung des LE CLUB Programms können die Teilnehmer ihre gesammelten Punkte entsprechend Ziffer 6. noch innerhalb von drei Monaten nach Einstellung oder Ersetzung des Programms im Menüpunkt unter „Prämienshop einlösen.

8.4. Änderungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen

Der Anbieter behält sich ferner vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen erforderlich ist und Teilnehmer nicht wider Treu und Glauben durch diese Änderungen oder Ergänzungen benachteiligt werden.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden den Teilnehmern in Textform – per E-Mail – bekannt gegeben. Eine Änderung gilt dann als genehmigt, wenn die Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Versandt der Mitteilung per E-Mail, postalisch oder über das Kontaktformular widersprechen und damit das LE CLUB Programm kündigen oder wenn Sie das LE CLUB Programm weiter aktiv, ohne zu kündigen, auch nach Ablauf des Monats nutzen. Hierauf wird der Teilnehmer in der Änderungsbenachrichtigung noch einmal gesondert hingewiesen. Die jeweils aktuelle Version der Teilnahmebedingungen ist unter https://leclub.renault-trucks.de/de/teilnahmebedingungen/ abrufbar.

9. Haftungsbeschränkung

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen, haftet der Anbieter unbeschränkt.

Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet der Anbieter unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter und Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen haftet der Anbieter nicht, es sei denn, dass eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (so genannte Kardinalpflicht).

Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut. Bei der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10. Datenschutz

Betreffend der Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung verwiesen.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem LE CLUB Programm ist München.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Soweit eine oder mehrere der vorgenannten Klauseln unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt.